knoio eine Produktangebot der AAA Strategie Beratung & Interim Management GmbH

SaaS-Nutzungsbedingungen

Stand: 26. Juli 2026 – B2B-Fassung

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Bereitstellung und Nutzung von Software-as-a-Service-Leistungen unter der Marke knoio durch die AAA Strategie Beratung & Interim Management GmbH, Obernau 98, 82433 Bad Kohlgrub („Anbieter“). knoio ist derzeit keine eigenständige juristische Person.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsgrundlagen und Rangfolge

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Bestellformular oder Einzelvertrag einschließlich gebuchter Module, Nutzer- oder Größenklasse, Vergütung, Laufzeit, Onboarding, Support und gegebenenfalls Service Level. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: Einzelvertrag oder Angebot, Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, vereinbarte Leistungsbeschreibung oder Service Level, diese Nutzungsbedingungen.

3. Leistungsgegenstand

Der Anbieter stellt die vereinbarten knoio Module während der Vertragslaufzeit als online erreichbaren Dienst zur Verfügung. Die Leistung kann insbesondere AI Enablement, Wissensmanagement, Assessments, Projekt- und Unternehmensplanung, Datenanalyse, Machine Learning, Automatisierung, Dokumenten-, Personal-, Support- oder Marketplace-Funktionen umfassen. Nur ausdrücklich gebuchte Module und Leistungen sind geschuldet.

Nicht geschuldet sind unbegrenzte Individualentwicklung, die Anpassung an beliebige Fremdsysteme, eine bestimmte wirtschaftliche Wirkung oder die vollständige Fehlerfreiheit komplexer Software. Angaben in Präsentationen, Roadmaps und Demonstrationen sind keine Beschaffenheitsgarantien, soweit sie nicht ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen wurden.

4. Zugang und Nutzungsrechte

Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die gebuchten Dienste im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Zugänge sind personenbezogen und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Der Kunde ist für die Verwaltung seiner Nutzer, Rollen, Endgeräte und Zugangsdaten verantwortlich.

Reverse Engineering, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, unbefugte Sicherheitsprüfungen, automatisierte Überlastung, Weiterverkauf außerhalb eines vereinbarten Partner- oder Marketplace-Modells und Nutzung zur Verletzung von Rechten Dritter sind untersagt.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt rechtmäßig erhobene, geeignete und soweit erforderlich gesicherte Daten bereit, benennt fachliche und technische Ansprechpartner und wirkt bei Onboarding, Konfiguration, Tests und Fehleranalyse angemessen mit. Er ist für Inhalte, Eingaben, Freigaben, gesetzliche Aufbewahrungspflichten und die rechtliche Zulässigkeit seiner Verarbeitung verantwortlich.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten, Berufsgeheimnisse, Exportkontrolldaten oder sonstige besonders schutzbedürftige Informationen dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart und technisch sowie rechtlich freigegeben wurde.

6. AI-Funktionen

AI-generierte Ausgaben können unvollständig, unzutreffend oder für den konkreten Zweck ungeeignet sein. Sie ersetzen keine fachliche, rechtliche, medizinische, steuerliche oder sonstige professionelle Prüfung. Der Kunde muss Ergebnisse entsprechend Risiko und Einsatzzweck durch qualifizierte Personen prüfen, bevor darauf Entscheidungen oder Maßnahmen gestützt werden.

Soweit im Einzelvertrag nicht anders vereinbart, werden Kundendaten nicht zum Training allgemein verfügbarer Modelle des Anbieters verwendet. Der Einsatz externer Modellanbieter und die jeweiligen Datenflüsse richten sich nach dem gebuchten Betriebsmodell, der Leistungsbeschreibung und der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

7. Kundendaten, Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Kunde behält alle Rechte an seinen Daten. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.

8. Verfügbarkeit, Wartung und Support

Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und Supportzeiten richten sich ausschließlich nach dem vereinbarten Service Level. Ohne gesondertes Service Level schuldet der Anbieter eine dem jeweiligen Entwicklungs- und Betriebsstand angemessene Verfügbarkeit, jedoch keine unterbrechungsfreie Nutzung. Notwendige Wartungs-, Sicherheits- und Updatearbeiten dürfen durchgeführt werden; planbare wesentliche Beeinträchtigungen werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.

9. Änderungen und Weiterentwicklung

Der Anbieter darf Funktionen weiterentwickeln, ersetzen oder ändern, soweit der vereinbarte Kernnutzen erhalten bleibt und dem Kunden die Änderung zumutbar ist. Sicherheitsrelevante Änderungen können kurzfristig umgesetzt werden. Wesentliche nachteilige Änderungen werden mit angemessener Frist angekündigt; gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

10. Marketplace- und Partnermodule

Für Module externer Autoren können zusätzliche Leistungsbeschreibungen und Bedingungen gelten. Der jeweilige Modulautor verantwortet insbesondere fachliches Konzept, Inhalte und vereinbarten fachlichen Support; der Anbieter verantwortet die vertraglich zugesagten Plattform-, Hosting-, Sicherheits- und Abrechnungsleistungen. Maßgeblich sind das jeweilige Angebot und die Kennzeichnung im Marketplace.

11. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Vergütung, Abrechnungszeitraum und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot. Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter nach Mahnung und angemessener Fristsetzung den Zugang verhältnismäßig beschränken; die Zahlungspflicht bleibt bestehen.

12. Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem Angebot. Mangels abweichender Regelung beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13. Sperrung

Der Anbieter darf Zugänge vorübergehend sperren, soweit dies zur Abwehr konkreter Sicherheitsrisiken, zur Verhinderung rechtswidriger Nutzung, zum Schutz anderer Mandanten oder nach erfolgloser Fristsetzung bei wesentlichen Vertragsverstößen erforderlich ist. Der Anbieter berücksichtigt dabei die Interessen des Kunden und informiert ihn, soweit dies rechtlich und technisch möglich ist.

14. Datenherausgabe und Vertragsende

Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten innerhalb einer im Einzelvertrag bestimmten Frist in einem vereinbarten Standardformat exportieren. Ohne abweichende Vereinbarung beträgt die Bereitstellungsfrist 30 Tage. Danach darf der Anbieter Daten nach Maßgabe des Löschkonzepts und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten löschen. Zusätzliche Migrations- oder Konvertierungsleistungen sind gesondert zu vergüten.

15. Mängelrechte

Der Kunde meldet reproduzierbare Mängel unverzüglich und unterstützt die Analyse. Der Anbieter erhält angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung. Unerhebliche Abweichungen, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters und Beeinträchtigungen durch nicht freigegebene Änderungen des Kunden begründen keine Mängelrechte.

16. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten je Vertragsjahr auf die in den letzten zwölf Monaten gezahlte Nettovergütung begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen gelten entsprechend für Organe, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

17. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund von Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Naturereignissen, Krieg, behördlichen Maßnahmen, flächendeckenden Telekommunikations- oder Energieausfällen, Arbeitskämpfen oder erheblichen Störungen vorgelagerter Infrastruktur. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und begrenzt die Auswirkungen soweit zumutbar.

18. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters.